Fälligkeit der Gebühren
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und bezieht sich, wie auch die Anmeldung, auf ein volles Schuljahr (September – August ). Sie wird wie folgt abgebucht:
in 3 Raten á 4 Monate:
1. Rate = September - Dezember am 1. Oktober
2. Rate = Januar - April am 1. Februar
3. Rate = Mai - August am 1. Juni
Eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung ist zwingend erforderlich!