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Fälligkeit der Gebühren

Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und bezieht sich, wie auch die Anmeldung, auf ein volles Schuljahr (September – August ). Sie wird wie folgt abgebucht:

in 3 Raten á 4 Monate:
1. Rate = September - Dezember am 1. Oktober
2. Rate = Januar - April am 1. Februar
3. Rate = Mai - August am 1. Juni

Eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung ist zwingend erforderlich!

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